Das Zivilrecht
Unter das Zivilrecht fallen alle Rechtsgebiete, die nicht zum Strafrecht oder zum Öffentlichen Recht gehören, also zum Beispiel das Familien- und Erbrecht.
Ich stehe Ihnen weiterhin in vielen denkbaren Fällen des Alltags das Zivilrecht betreffend zur Seite, z.B.:
- Sie sind Handwerker und Ihr Kunde weigert sich trotz einwandfrei erbrachter Leistung, Ihre Rechnung zu bezahlen.
- Ihre Kinder haben im Internet Verträge abgeschlossen, die ein vielleicht unseröser Anbieter nun erfüllt (und bezahlt) haben möchte
- Beim Gebrauchtwagenkauf sind Sie offensichtlich oder weniger offensichtlich auf ein Angebot hereingefallen, dem falsche Tatsachen (Vorschäden, unkorrekter Tachostand o.ä.) zugrunde liegen
- Im Urlaub stimmte die Beschreibung Ihrer Unterkunft nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein und Ihr Gastgeber ist uneinsichtig, was eine Minderung Ihres Reisepreises anbelangt