Das Zivilrecht

Unter das Zivilrecht fallen alle Rechtsgebiete, die nicht zum Strafrecht oder zum Öffentlichen Recht gehören, also zum Beispiel das Familien- und Erbrecht. 

Ich stehe Ihnen weiterhin in vielen denkbaren Fällen des Alltags das Zivilrecht betreffend zur Seite, z.B.:

  • Sie sind Handwerker und Ihr Kunde weigert sich trotz einwandfrei erbrachter Leistung, Ihre Rechnung zu bezahlen.
  • Ihre Kinder haben im Internet Verträge abgeschlossen, die ein vielleicht unseröser Anbieter nun erfüllt (und bezahlt) haben möchte
  • Beim Gebrauchtwagenkauf sind Sie offensichtlich oder weniger offensichtlich auf ein Angebot hereingefallen, dem falsche Tatsachen (Vorschäden, unkorrekter Tachostand o.ä.) zugrunde liegen
  • Im Urlaub stimmte die Beschreibung Ihrer Unterkunft nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein und Ihr Gastgeber ist uneinsichtig, was eine Minderung Ihres Reisepreises anbelangt

Ein weites Rechtsgebiet, das ich seit vielen Jahren wirkungsvoll im Sinne meiner Mandanten bearbeite.