Aus dem verständlichen Wunsch heraus, den eigenen Job nicht zu gefährden, nehmen viele abhängig Angestellte ihre verbrieften Rechte nicht wahr. Im Falle der Kündigung werden nicht selten Rechte nicht wahrgenommen oder gar nicht erst erkannt.

Nicht selten geht es auch einfach nur darum, einen zufriedenstellenden Kompromiss mit dem Arbeiteber in Streitigkeiten zu finden – denn dieser kennt die meist komplizierte Rechtslage oft gar nicht.

Wir haben aus Erfahrung einen Blick aus beiden Perspektiven – und dies hilft oft, langjährige Beschäftigungsverhältnisse auf rechtlich auf eine gesunde Basis zu stellen, zu beiderseitigem Nutzen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht in Kurzform:

  • Beratung und Vermittlung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Hilfe bei betriebsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeit und Kündigungen infolge dieser AU.
  • Begleitung bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB
  • Beratung und Sicherung der arbeitnehmerseitigen Ansprüche bei Betriebsinsolvenzen
  • Mediatorische Begleitung zur Erreichung einer außergerichtlichen Einigung, auch bei schwereren Dissonanzen im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsunfähigkeit infolge der Gefahrenlage am Arbeitsplatz – immer wieder ein Thema vor Gericht.