Schuldfrage geklärt?

Das Kraftfahrzeug nutzt nahezu jeder. Wer ist nicht schon einmal aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung oder wegen eines Parkverstoßes mit der Obrigkeit in Kontakt geraten.

Soweit hier unberechtigt empfindliche Maßnahmen wie z.B. ein Fahrverbot zu erwarten sind, lohnt sich oft die genaue Überprüfung der Sachlage.

Ähnlich verhält es sich in Verkehrsunfallangelegenheiten. Wie oft erscheint ein Sachverhalt bei anwaltlicher Betrachtung ganz anders, als es der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung einsehen wollen.

 

Dabei ist zu beachten, dass bei der Regulierung eines unverschuldeten Unfalls mit Ausnahme von Bagatellfällen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Geschädigten die Kosten eines Rechtsanwaltes tragen muss.